Die „Feuerwehr“ ist keine rechtliche Organisationsform, wie zum Beispiel ein Verein, eine GmbH oder ähnliches.
Die Gemeinde ist laut Feuerwehrgesetzt für das Vorhalten einer Feuerwehr verantwortlich. Somit ist die Feuerwehr eine öffentliche Institution ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Dieser Umstand bedingt, dass eine Feuerwehr:
- keine passiven Mitglieder haben kann
- keine Spenden entgegennehmen darf
- keine Vereinskasse halten darf
- etc.
Bisher war dieser Zustand von allen Beteiligten geduldet.
Um hier jedoch eine rechtliche „Korrektheit“ zu etablieren und auch, um steuerliche Sachverhalte eindeutig zu regeln, kann ein Verein gegründet werden, dessen Zweck die Förderung der Ausbildung und Arbeit der Feuerwehr ist – ein Förderverein.